Stipendien
Studienstipendien für Graduierte aller wissenschaftlichen Fächer
Ziel
Die Stipendien bieten ausländischen Graduierten aller wissenschaftlichen Fächer die Möglichkeit, an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule ein Aufbau- oder Masterstudium durchzuführen und in Deutschland einen Hochschulabschluss (Master/Diplom) zu erwerben.
Laufzeit
Die Stipendienlaufzeit beträgt, in Abhängigkeit von der Dauer des gewählten Studiengangs oder des Studienvorhabens, zwischen 10 und 24 Monaten. Alle Stipendien werden zunächst für ein akademisches Jahr vergeben und bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des Studiengangs auf Antrag verlängert.
Stipendienleistungen
Der DAAD zahlt eine monatliche Stipendienrate von 750 Euro. Das Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine Reisekostenpauschale von 275 Euro, es sei denn, diese Kosten werden vom Heimatland bzw. von anderer Seite getragen. Weiterhin werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen und Familienzuschläge gewährt.
Bewerbungsvoraussetzungen
- Um ein DAAD-Studienstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer akademischer Grad) abgeschlossen haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte der Abschluss in der Regel nicht länger als sechs Jahre zurückliegen
- Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen eine überzeugende Darlegung der fachlichen und persönlichen Motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland.
- Die Zulassung der deutschen Gasthochschule für den gewünschten Studiengang muss entweder den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden oder vor Stipendienantritt dem DAAD vorliegen. Die Stipendienzusage des DAAD wird nur wirksam, wenn eine Zulassung zum Studium vorliegt. Ist in dem Studiengang ein mehrmonatiger Auslandsaufenthalt vorgesehen, kommt die Förderung dieses Auslandsaufenthaltes in der Regel nur dann in Betracht, wenn es sich um einen Aufenthalt in einem EU-Drittland (nicht im Heimatland) handelt und er max. 6 Monate und max. 25% der Stipendienlaufzeit beträgt.
- Gute deutsche Sprachkenntnisse sind - insbesondere in den geisteswissenschaftlichen Fächern - in der Regel Voraussetzung für das Studium in Deutschland. Ausnahmen sind möglich, wenn die Stipendiaten an einem Studiengang teilnehmen, der in englischer Sprache durchgeführt wird. Der DAAD kann vor Beginn des Stipendiums einen (für den Stipendiaten kostenlosen) Deutschkurs an einem Spracheninstitut in Deutschland fördern.
- Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können nicht berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen
- Informationen über die einzureichenden Bewerbungsunterlagen sind im Bewerbungsformular ("Antrag auf ein Forschungs-/Studienstipendium") zu finden, das im Internet (www.daad.de/de/form) zur Verfügung steht oder bei den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, den DAAD-Lektoren, den DAAD-Außenstellen und Informations- und Beratungszentren des DAAD sowie Partnerorganisationen erhältlich ist.
- Neben der Darlegung der fachlichen und persönlichen motive für das geplante Studienvorhaben in Deutschland ist der Bewerbung ein Auszug aus dem Internetauftritt der Gasthochschule mit konkreten Angaben (Bezeichnung des Studiengangs, Studienplan mit voraussichtlicher Studiendauer, Unterrichtssprache, Zulassungsvoraussetzungen sowie Angaben zu den Studiengebühren) zum gewünschten Studiengang beizufügen.
- Besonderer Hinweis für Architekten: Das gesonderte Merkblatt "Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Architektur" enthält Auskünfte u.a. über einzureichende Arbeitsproben und ist ebenfalls bei den genannten Stellen oder im Internet (http://www.daad.de/deutschland/foerderung/stipendiendatenbank/13845.de.html) erhältlich.
- Unvollständige Bewerbungen kann der DAAD nicht berücksichtigen.
Länderspezifische Information, Termine, Ort und Beratung
- Reisekostenpauschale: EUR 275
- Fallen an der Gastuniversität allgemeine Studiengebühren an, ist entweder eine Befreiung von den Gebühren für DAAD-Stipendiaten vorgesehen oder werden die Gebühren vom DAAD bis zur Höhe von 500 Euro pro Semester übernommen.
- Stipendienbeginn für Studienstipendien ist in der Regel zum 1. Oktober. Für den Fall, dass ein zwei- bzw. viermonatiger vorgelagerter Sprachkurs vergeben wird, verschiebt sich der Start entsprechend.
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollten die Bewerber gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können. Bei englischsprachigen Studiengängen müssen mindestens Englischkenntnisse nachgewiesen werden, die den Zulassungsvoraussetzungen des Studiengangs entsprechen. Ein deutsches Sprachzeugnis ist in jedem Fall zusätzlich erforderlich. Kostenlose Sprachtests können von den DAAD-Lektoren abgenommen werden.
- Studienangebote deutscher Hochschulen sind zu finden unter: www.hochschulkompass.de.
- Informationen über den gewünschten Studiengang (Dauer, Profil, z.B. Ausdruck des Internetangebots) sowie ein Kontaktnachweis zu der gewünschten Hochschule sind der Bewerbung beizufügen.
- Im Antragsformular sind unbedingt bis zu drei Studiengänge in einer Prioritätenreihenfolge anzugeben und die Studiengangsinformationen beizufügen.
- Bitte beachten Sie, dass Sie sich (parallel zur Bewerbung um das Stipendium) selbständig bei der gewünschten Gasthochschule um die Zulassung zum Studium bewerben müssen. Achten Sie deshalb bitte auf die Bewerbungsfristen der gewünschten Studiengänge.
Zusätzliche Hinweise für Musiker.
Zusatzinformationen und Beratung
