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Studienreisen und -praktika von Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland

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Ziel
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert Studienreisen und Studienpraktika ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.

Ziele der Förderung:
  • Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche (Studienreisen) bzw. Durchführung fachbezogener Praktika im Hochschulbereich (z.B. Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist (Studienpraktika)
  • Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen
  • Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.

Für Studienpraktika ist Gegenseitigkeit angestrebt, aber nicht Bedingung, das heißt, es kann zunächst auch eine Förderung in nur einer Richtung erfolgen.

Kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzertreisen) können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.

Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden. Pflichtexkursionen und bereits durchgeführte Maßnahmen können nicht gefördert werden.

Laufzeit
Studienreisen und Studienpraktika sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

Stipendienleistungen
Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.

Der DAAD kann in keinem Fall die internationalen Reisekosten tragen.

1. Studienreisen
  • Gruppen aus den EU-Staaten, Albanien, Australien, Bosnien-Herzegowina, Hongkong, Island, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Neuseeland, Norwegen, der Russischen Föderation, der Schweiz, Serbien, Südkorea, Taiwan, der Türkei, der Ukraine und den USA:
    Die Reise wird von der Gruppe bzw. dem antragstellenden Hochschullehrer selbstständig organisiert und durchgeführt. Für Gruppen aus entlegenen Regionen der Russischen Föderation, der Türkei und der Ukraine besteht, nach Absprache mit dem DAAD, in Einzelfällen die Möglichkeit, organisierte Studienreisen zu beantragen.
    Der DAAD zahlt eine Pauschale von 50 EUR pro Person und Tag.

  • Gruppen aus den übrigen Ländern:
    Der DAAD übernimmt die Programmgestaltung. Die im Antragsformular genannten Wünsche werden dabei - vorbehaltlich möglicher Kürzungs- oder Änderungswünsche der Auswahlkommission - nach Möglichkeit berücksichtigt.
    Der DAAD stellt einen sprachkundigen Reisebegleiter, der für die technische Abwicklung und Einhaltung des von der Geschäftsstelle des DAAD erarbeiteten Programms sorgt.
    In der Regel werden die Gruppen in Hotels oder Jugendgästehäusern in Doppel- und Dreibettzimmern untergebracht.
    Für die Teilnehmer der Gruppe (einschl. Leiter/Leiterin und ggf. Busfahrer) übernimmt der DAAD die Aufenthaltskosten (Unterbringung und Verpflegung) während der Förderungsdauer in Deutschland. Die Pauschale für Mittag- und Abendessen beträgt je 9 EUR.
    Der DAAD entscheidet über die Wahl der Reisemittel. Häufig ist die Benutzung von Reiseomnibussen vorgesehen, um einen reibungslosen Ablauf des Besuchsprogramms zu garantieren. Bei Gruppen, die nicht mit eigenen Omnibussen nach Deutschland reisen, kann der DAAD Omnibusse für Fahrten in Deutschland anmieten. Reist eine Gruppe in einem nicht vom DAAD angemieteten Omnibus, muss ein Platz für den/die Reisebegleiter/Reisebegleiterin des DAAD zur Verfügung gestellt werden, und der DAAD übernimmt die in Deutschland anfallenden Benzinkosten. Für bestimmte Programmpunkte kann die Wahl von öffentlichen Verkehrsmitteln aber geeigneter sein. Die Bedingungen werden im Einzelfall mitgeteilt.

2. Studienpraktika
  • Gruppen aus allen Ländern: Die Zuwendung des DAAD erfolgt als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale von 50 EUR pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten.

Bewerbungsvoraussetzungen
Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang vollimmatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers gefördert werden. Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden. Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, sollten alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in einer für das Programm relevanten Sprache verfügen. Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.

Bewerbungsunterlagen
Nur fristgerecht vollständig vorgelegte Anträge werden vom DAAD bearbeitet. Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden. Ein vollständiger Förderantrag umfasst:
  1. Antragsformular inkl. Finanzierungsplan und Teilnehmerliste (DAAD-Portal)
  2. Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung mit Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche sowohl für den fachlichen als auch für den deutschlandkundlichen Bereich (allgemein gehaltene Angaben z.B. Besuch von Museen, Universitäten reichen nicht aus)
  3. Zeitplan (tabellarisch)
  4. Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung der Reise (z.B. durch Vorbereitungsseminare)
  5. Kontaktnachweise von deutscher Seite (bei Studienreisen), insbesondere im Hochschulbereich (z.B. durch Übersendung von Einladungen und Bestätigungen); Kontaktnachweise von ausländischer Seite (bei Studienpraktika), die zur Bedeutung des beantragten Studienpraktikums und der Integration in den Studienverlauf der ausländischen Teilnehmer Stellung nehmen (Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen allein nicht aus, sondern können nur als Ergänzung der Kontaktnachweise eingereicht werden).

Antragstellung:
Die Antragstellung erfolgt online über das DAAD-Portal: http://www.daad.de/hochschulen/kooperation/partnerschaft/gruppenreisen/05028.de.html

  • Studienreisen
    Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen einer ausländischen Hochschule. Wir bitten Sie, ein Empfehlungsschreiben der DAAD-Außenstelle, des DAAD-ICs oder der Deutschen Botschaft beizufügen. Die Antragsschlüsse im DAAD Bonn sind bindend.
  • Studienpraktika
    Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen einer deutschen Hochschule. Bitte setzen Sie zudem das Akademische Auslandsamt/International Office über Ihre Antragstellung in Kenntnis.

Die Entscheidung wird durch eine Auswahlkommission getroffen. Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel kann erfahrungsgemäß nur ein Teil der Anträge bewilligt werden, die den drei Förderzielen des Programms entsprechen. Bevorzugt werden Reisen, die in enger Kooperation mit Hochschulen, Wissenschaftlern und Studierenden in Deutschland durchgeführt werden.

Länderspezifische Information, Termine, Ort und Beratung
Bewerbungen müssen spätestens zu folgenden Terminen über das DAAD-Portal eingereicht sein:
  • 01.02. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.06.
    (Entscheidung im DAAD: Mitte April)
  • 01.05. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.09.
    (Entscheidung im DAAD: Mitte Juli).
  • 01.11. jeden Jahres für Reisen ab dem 01.03.
    (Entscheidung im DAAD: Mitte Januar)

Anschrift des DAAD:
Deutscher Akademischer Austauschdienst
Referat 513
Kennedyallee 50
D 53175 Bonn

Zuständige Bearbeiterinnen:
Frau Katharina Klein
Telefon: 0228/882-370
Fax: 0228/882-9-370
E-Mail: k.klein@daad.de

Frau Julia Löllgen
Telefon: 0228/882-328
Fax: 0228/882-9-328
E-Mail: loellgen@daad.de

Auf der Homepage des DAAD (www.daad.de/stipendien) finden Sie ggf. ergänzende spezifische Informationen für Ihr Heimatland.


Hinweis für alle Stipendienprogramme: Die Stipendienausschreibungen enthalten allgemeine Programminformationen. Speziell für Ihr Land (Serbien) geltende Bewerbungsbedingungen sowie Informationen über das Bewerbungsverfahren halten wir ggf. auf der Seite "Länderspezifische Hinweise" für Sie bereit.

Zusatzinformationen und Beratung