Stipendien

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Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten

Ziel
Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit Deutschland können ehemalige Forschungs- oder Studienstipendiaten des DAAD mit einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten und ehemalige DDR-Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in Deutschland studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen. Gefördert werden Forschungs- und Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, können auch eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer anderen Institution von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen.

Laufzeit
Die Dauer der Forschungs- und Arbeitsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten.

Stipendienleistungen
  • Die monatliche Stipendienrate beträgt je nach akademischem Status 1.840,- Euro für Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten und 1.990,- Euro für Professoren, in Ausnahmefällen 2.240,- Euro.
  • Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale, es sei denn, diese Kosten werden vom Heimatland bzw. von anderer Seite getragen.


Bewerbungsvoraussetzungen
  • Eine Wiedereinladung können oben genannte ehemalige Stipendiaten beantragen, die seit mindestens drei Jahren in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
  • Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem betreuenden Gastgeber in Deutschland inhaltlich und zeitlich abgestimmt ist. Arbeitsvorhaben außerhalb der Wissenschaft müssen nachhaltige Effekte für die berufliche Tätigkeit der Antragsteller, Multiplikatoreneffekte z.B. durch geplante Publikationen und/oder eine Stärkung der Kooperation mit Deutschland erwarten lassen. Den Bewerbungsunterlagen muss eine schriftliche Bestätigung des Gastgebers beigefügt werden, die ausdrücklich auf das Forschungs- oder Arbeitsvorhaben Bezug nimmt und die Betreuung des Vorhabens sowie die Bereitstellung eines unvergüteten Arbeitsplatzes an der gastgebenden Einrichtung zusagt.
  • Die Förderung des DAAD für einen Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.


Bewerbungsunterlagen


Länderspezifische Information, Termine, Ort und Beratung
  • Informationen über die genauen Termine für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen sowie die Stelle, bei der die Bewerbungen einzureichen sind, erhalten Sie auf der Homepage des DAAD unter der Adresse www.daad.de/stipendien sowie – auf Anfrage – bei den deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen und der DAAD-Außenstelle in Ihrem Heimatland.
  • Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn sind nicht möglich.
  • Unter der vorgenannten Internetadresse finden Sie außerdem Adressen von Institutionen, an die Sie sich für weitere Informationen und Beratung in Ihrem Land wenden können.

Die Einladung wird vom Präsidenten oder der Präsidentin des DAAD ausgesprochen.


Hinweis für alle Stipendienprogramme: Die Stipendienausschreibungen enthalten allgemeine Programminformationen. Speziell für Ihr Land (Serbien) geltende Bewerbungsbedingungen sowie Informationen über das Bewerbungsverfahren halten wir ggf. auf der Seite "Länderspezifische Hinweise" für Sie bereit.