Stipendien

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Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler

Ziel
Die Stipendien bieten ausländischen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, ein Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung durchzuführen. Vorrangiges Ziel ist die Förderung von Promotionsvorhaben. Im Einzelnen kann dieses Stipendium den folgenden Zwecken dienen:
  • Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion im Heimatland (hierzu gehören auch die für Entwicklungs- und Transformationsländer angebotenen Promotionen nach dem "DAAD-Sandwich-Modell"  - s. Merkblatt, das auch im Internet erhältlich ist unter www.daad.de/extrainfo);
  • Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion in Deutschland; hierfür wird insbesondere auf strukturierte Promotionsangebote wie Graduierten- bzw. Promotionskollegs, Internationale Promotionsprogramme, Graduate Schools, Max-Planck-Research-Schools etc. hingewiesen. Nähere Informationen finden Sie unter www.daad.de/ipp;
  • Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben ohne Abschluss

Für Promovierte wird zudem auf die Förderangebote der Alexander von Humboldt-Stiftung hingewiesen.


Laufzeit
  • Die Förderdauer wird bei der Auswahlentscheidung von der Stipendienkommission festgelegt. Sie beträgt – in Abhängigkeit von dem Vorhaben und der Arbeitsplanung des Bewerbers – in der Regel einen bis zehn Monate, bei Vollpromotionen in Deutschland kann sie drei, in Ausnahmefällen vier Jahre betragen.
  • Die Durchführung der gesamten Promotion in Deutschland wird nur dann gefördert, wenn es hierfür besondere förderungspolitische Gründe gibt. Solche liegen z.B. vor, wenn im Heimatland keine vergleichbaren Forschungs- und Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind oder wenn die mehrjährige Förderung in Deutschland aus inhaltlichen Gründen erforderlich ist.
  • Die Förderung von Vollpromotionen in Deutschland orientiert sich an einer Promotionsdauer von drei Jahren; müssen ausländische Graduierte noch die Voraussetzungen für eine Promotion in Deutschland erwerben, kann sie auf bis zu vier Jahre festgesetzt werden. Auch wenn die Förderung einer Vollpromotion beabsichtigt ist, werden Förderungszusagen zunächst längstens für ein Jahr ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienzeit als erfolgreich bewertet wird.


Stipendienleistungen
  • Der DAAD zahlt in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand des Stipendiaten eine monatliche Stipendienrate von 750 Euro (Graduierte mit erstem Abschluss) oder 1.000 Euro (Promovenden). Das Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale, es sei denn, diese Kosten werden vom Heimatland bzw. von anderer Seite getragen.
  • Bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten Dauer werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen und Familienzuschläge gewährt. Über die Finanzierung eines Sprachkurses wird im Einzelfall entschieden (vgl. unter Bewerbungsvoraussetzungen).
  • Bei Promotionen nach dem "DAAD-Sandwich-Modell" können - falls bereits im Erstantrag beantragt - Reisekosten der Betreuer übernommen werden.


Bewerbungsvoraussetzungen
  • Um ein DAAD-Forschungsstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder Master, in Ausnahmefällen auch mit dem Bachelor abgeschlossen haben oder die bereits promoviert sind (Postdocs).
  • Doktoranden, die eine Promotion in ihrem Herkunftsland anstreben, müssen über eine entsprechende Zulassung an ihrer Heimatuniversität verfügen.
  • Eine schriftliche Zusage über die wissenschaftliche Betreuung in Deutschland, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers Bezug nimmt, und die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das Gastinstitut muss den Bewerbungsunterlagen in der Regel beigefügt werden. Ist der Abschluss der Promotion an der deutschen Gasthochschule vorgesehen, muss diese Zusage vom Doktorvater bzw. der Doktormutter stammen.
  • Bewerber, die im Rahmen eines strukturierten Promotionsangebots zu promovieren beabsichtigen, sind gehalten, von Seiten des Studienganges eine Aufnahmebestätigung oder mindestens einen Nachweis vorzulegen, dass sie für eine Aufnahme in Frage kommen.
  • Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Betreuer am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist.
  • Deutsche Sprachkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt, wobei das Anforderungsniveau unter anderem vom Vorhaben und Fach des Bewerbers, aber auch von den im Herkunftsland vorhandenen Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen, abhängt. Insbesondere bei Natur- und Ingenieurwissenschaftlern und wenn am Gastinstitut Englisch gesprochen werden kann, können auch nachweislich gute englische Sprachkenntnisse akzeptiert werden. Der DAAD entscheidet im Einzelfall, ob vor Beginn des Forschungsstipendiums ein (für den Stipendiaten kostenloser) Deutschkurs ermöglicht werden kann. Dies kommt nur bei einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten in Betracht. Welche Sprachkenntnisse für Ihr Heimatland bereits bei der Bewerbung vorausgesetzt werden, entnehmen Sie bitte den Länderinformationen auf der Homepage des DAAD.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte in der Regel bei Graduierten der letzte Abschluss nicht länger als sechs Jahre, bei Doktoranden der Beginn der Promotion nicht länger als drei Jahre und bei Postdoktoranden die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen. Je nach Herkunftsland der Bewerber sind – aufgrund von Besonderheiten im Bildungssystem o.ä. – Ausnahmeregelungen möglich. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Länderinformationen auf der DAAD-Homepage.
  • Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als ein Jahr in Deutschland aufhalten, können nicht berücksichtigt werden.
  • Besonderer Hinweis für Mediziner: Das gesonderte Merkblatt "Zusätzliche Hinweise für DAAD-Forschungsstipendien für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen" informiert über spezielle Bewerbungsvoraussetzungen und Stipendienbedingungen (auch im Internet erhältlich unter www.daad.de/extrainfo).


Bewerbungsunterlagen


Länderspezifische Information, Termine, Ort und Beratung

  • Reisekostenpauschale: EUR 275
  • Bewerber für ein Forschungsstipendium sollten sich in der Regel in einem Promotionszusammenhang befinden.
  • Doktoranden müssen die Leistungen sowohl des Studiums als auch des Promotionsstudiums dokumentieren (Kopie der Studienbücher oder ein Ausdruck aus der Datenbank).
  • Bewerber, die in Deutschland im Rahmen eines strukturierten Promotionsangebots zu promovieren beabsichtigen, müssen der Bewerbung neben einer Bestätigung der Hochschule über die Erfüllbarkeit der formalen Zulassungsvoraussetzungen Informationen über den gewünschten Studiengang (Dauer, Profil, z.B. Ausdruck des Internetangebots) beifügen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie sich (parallel zur Bewerbung um das Stipendium) selbständig bei der gewünschten Gasthochschule um die Zulassung zum Studium bewerben müssen. Achten Sie deshalb bitte auf die Bewerbungsfristen der gewünschten Studiengänge.
  • Alle Bewerber müssen ein selbst erstelltes und mit dem deutschen Betreuer abgestimmtes Exposé des Forschungsvorhaben inklusive Zeit- und Arbeitsplan für den beantragten Aufenthalt einreichen.
  • Stipendienantritt bei Stipendien bis sechs Monaten: frühestens ab Mai-; Stipendienende: spätestens im Januar des Folgejahres.
  • Stipendienbeginn für Stipendien ab sieben Monate ist in der Regel zum 1. Oktober. Für den Fall, dass ein zwei- bzw. viermonatiger vorgelagerter Sprachkurs vergeben wird, verschiebt sich der Start entsprechend.
  • Die Bewerber sollten gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen können. Insbesondere bei Natur- und Ingenieurwissenschaftlern und wenn am Gastinstitut Englisch gesprochen werden kann, können auch nachgewiesene gute englische Sprachkenntnisse akzeptiert werden. Ein deutsches Sprachzeugnis ist in jedem Fall beizubringen. Kostenlose Sprachtests können von den DAAD-Lektoren abgenommen werden.
  • Forschungsstipendien für Doktoranden nach dem Sandwich Modell werden nicht angeboten.
  • Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn sind nicht möglich.
  • Unter der Internetadresse www.daad.de/stipendien finden Sie Adressen von Institutionen, an die Sie sich für weitere Informationen und Beratung in Ihrem Land wenden können.
Zusatzinformationen für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen.

Zusatzinformationen und Beratung