Leben in Deutschland
Diverses
Krankenversicherung
Ohne Krankenversicherungsschutz können Sie sich in Deutschland nicht immatrikulieren. Vergessen Sie also nicht, sofort nach Ihrer Ankunft eine Krankenversicherung abzuschließen.
Grundsätzlich gilt: Bis zum 30. Lebensjahr (oder bis zum 14. Fachsemester) besteht Versicherungspflicht. Das heißt, auch im weiteren Verlauf des Studiums müssen Sie regelmäßig Ihre Krankenkassenbeiträge bezahlen. Sonst können Sie exmatrikuliert werden. Auch für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist der Nachweis einer Krankenversicherung unabdingbar.

Privat oder gesetzlich?
In Deutschland können Sie zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen wählen. Bis zu Ihrem 30. Lebensjahr (oder dem 14. Fachsemester) müssen Sie sich grundsätzlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern. Nur in Ausnahmefällen ist eine private Versicherung zulässig. Klären Sie dies mit Ihrem Studentenwerk ab. Bedenken Sie jedoch vor Übertritt in eine private Versicherung: Danach können Sie während des gesamten Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
Die meisten Studierenden sind ohnehin über eine der gesetzlichen Krankenkassen versichert, da diese oft günstigere Tarife als die privaten Kassen anbieten. Zurzeit liegen die monatlichen Beitragssätze für Studierende bei den gesetzlichen Kassen bei rund 50 Euro. Ehepartner und Kinder des Versicherten sind in diesem Betrag mitversichert, wenn sie über kein eigenes (oder nur über ein geringes) Einkommen verfügen.
Nützliche Informationen zu den Krankenkassen und speziellen Studententarifen finden Sie im Internet unter
- www.g-k-v.com (gesetzliche),
- www.pkv.de (private).
Wer braucht wann welchen Versicherungsschutz?
Grundsätzlich gilt: Für ein Studium in Deutschland müssen Sie bis zu Ihrem 30. Lebensjahr (oder 14. Semester) bei einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland versichert sein. Die meisten dieser Versicherungen haben günstige Studententarife. Zudem bieten viele Studentenwerke Servicepakete für internationale Studierende an, die eine entsprechende Krankenversicherung enthalten.
Ausnahme Sozialversicherungsabkommen: Mit einigen Ländern (darunter den Mitgliedsländern der EU und des EWR) bestehen Sozialversicherungsabkommen: In einem solchen Fall können Sie unter Umständen über die Krankenversicherung in Ihrem Herkunftsland weiter versichert bleiben. Dafür müssen Sie in Deutschland bestimmte Unterlagen vorlegen. EU-Mitglieder benötigen meistens eine Europäische Krankenversicherungskarte oder das Formular E 128 /E 111. Erkundigen Sie sich unbedingt vor Ihrer Abreise, welche Papiere Sie nachweisen müssen. Klären Sie zudem mit Ihrem heimischen Versicherer, für welche Leistungen er in Deutschland aufkommt. Nicht immer übernehmen die ausländischen Versicherungen alle hier anfallenden Kosten. Dann müssen Sie für eventuelle Mehrkosten selber aufkommen.
Auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/Staatenuebersicht.htm) erfahren Sie, mit welchen Ländern Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat.
Ausnahme privat versichert im Heimatland: In einigen Fällen werden in Deutschland private Krankenversicherungen anderer Länder anerkannt. Dann benötigten Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Bedenken Sie dabei: Privat Versicherte müssen alle ärztlichen Leistungen und Medikamente in Deutschland im Voraus selber bezahlen und anschließend mit der Krankenkasse im Herkunftsland abrechnen.
Ausnahme Altersgrenze (30 Jahre) überschritten: Wer über 30 Jahre alt ist (oder das 14. Fachsemester beendet hat), kann nicht mehr den günstigen Studententarif der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen. Er hat dann zwei Optionen: Er versichert sich freiwillig bei einer gesetzlichen Versicherung oder er schließt eine private Versicherung ab. Für letzteren Fall hat das Deutsche Studentenwerk günstige Konditionen mit einem privaten Versicherer getroffen. Informieren Sie sich unter www.internationale-studierende.de.
Fragen zum Versicherungsschutz? Dann kontaktieren Sie am besten die Sozialberatungsstelle des Studentenwerks oder das Akademische Auslandsamt an Ihrer Hochschule.
Geld verdienen
Welcher Studierende könnte einen Nebenverdienst nicht gut gebrauchen? Damit das Studium nicht leidet, sollte es aber auch nicht mehr als ein Nebenjob sein.

Rechtliche Bestimmungen
Studierende aus Ausland dürfen nur 90 Tage oder 180 halbe Tage (à 4 Stunden) ohne Arbeitsgenehmigung arbeiten. Eine Ausnahme stellen studentische Nebentätigkeiten z.B. an der Universität dar. Hier darf das ganze Jahr über gearbeitet werden, allerdings nicht mehr als 15 Semesterwochenstunden. Die Ausländerbehörde muss über einen solchen Job informiert werden.
Hochschuljobs sind sehr begehrt. Wenn Sie Interesse an einem solchen Job haben, sollten Sie sich im Sekretariat Ihres Institutes nach studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskraftstellen und Tutorenstellen erkundigen. Die Bibliotheken machen manchmal Aushänge mit Angeboten. Auch die Studentenwerke besetzen eventuell Tutorenstellen.
Jobvermittlung für Studierende
Zusammen mit der Agentur für Arbeit haben die Studentenwerke an der Hochschule, teilweise auch in der örtlichen Agentur für Arbeit, eine Jobvermittlung für Studierende eingerichtet.
Hier gibt es Kurzzeitjobs wie Schreibarbeiten und Hilfstätigkeiten in Firmen und Fabriken. Sie sollten Ihren Studentenausweis oder Reisepass sowie zwei Passbilder mitbringen.
Jobangebote im Internet
Neben dem klassischen Weg der Stellensuche - über Anzeigen, die in den Mittwochs- und Samstagsausgaben der Tageszeitungen erscheinen - setzen sich in den letzten Jahren Jobbörsen im Internet zunehmend durch.
Die meisten Stellenanzeigen aus den Tageszeitungen finden Sie mittlerweile auch im Internet. Zudem gibt es Jobbörsen, die sich eher auf die studentische und/oder akademische Stellensuche spezialisiert haben. Diese Links finden Sie unter www.germany-opportunities.de/Arbeiten .
Arbeitsrecht strikt einhalten
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende sind sehr streng. Sie können ausgewiesen werden, wenn Sie dagegen verstoßen! Erkundigen Sie sich unbedingt vor Annahme eines Jobs, ob Sie dazu berechtigt sind. Die Berater für Internationales im Studentenwerk Ihrer Hochschule beraten Sie gerne. Weitere Informationen über die rechtlichen Bestimmungen für studentische Nebenjobs haben wir für Sie in einem PDF zusammengestellt.
Vergessen Sie nicht, dass Sie am Ende des Jahres eine Steuererklärung für Ihre Erwerbstätigkeit einreichen müssen.
Weitere Hilfen zur konkreten Bewältigung des Alltags in Deutschland z.B. bezüglich der Sozialversicherung, des öffentlichen Nahverkehrs oder einer Unterkunft finden Sie unter dem Informationsangebot des Deutschen Akademischen Austauschdienstes unter http://www.daad.de/deutschland/deutschland/leben-in-deutschland/04665.html
