Programmziel
Dieses Stipendienprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Promotion in Deutschland zu absolvieren. Die Stipendien werden aus Mitteln des Auswärtigen Amts finanziert.
Wer kann sich bewerben?
Sie können sich bewerben, wenn Sie überdurchschnittlich gut qualifiziert sind und Ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Master oder Diplom, in Ausnahmefällen mit dem Bachelor, abgeschlossen haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird eine Promotion an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland, entweder
- als ein individuelles Vorhaben unter Betreuung einer Hochschullehrerin (Doktormutter) bzw. eines Hochschullehrers (Doktorvater)
oder - als Teilnahme an einem strukturierten Doktorandenprogramm
Dauer der Förderung
- Die Dauer der Förderung beträgt maximal 4 Jahre; die Förderdauer wird von einer Auswahlkommission in Abhängigkeit von Ihrem Vorhaben und von Ihrer Arbeitsplanung festgelegt.
- Stipendienzusagen werden zunächst für maximal 1 Jahr ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob Ihre bisherige Stipendienlaufzeit von einer Auswahlkommission als erfolgreich bewertet wird.
Stipendienleistungen
- Monatliche Stipendienrate je nach Ausbildungsstand in Höhe von 1.200 Euro
- Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung (siehe auch wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 4)
- Reisekostenpauschale
- jährliche Forschungsbeihilfe. Wenn Sie aus einem DAC-Land kommen, erhalten Sie eine Pauschale von 460 € (im vierten Jahr 230 €), für alle anderen Länder beträgt die Beihilfe 260 € (im vierten Jahr 130 €).
- monatliche Mietbeihilfen
- monatliche Zuschläge für begleitende Familienangehörige. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere wichtigen Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 3.
- Bei Vorliegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung: Zuschuss zu auslandsbedingten Mehrkosten, die von dritter Seite nicht übernommen werden: Weitere Informationen
Zur sprachlichen Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt in Deutschland bietet der DAAD folgende Leistungen an:
- Übernahme der Kursgebühren für einen Online-Sprachkurs ab Erhalt der Stipendienzusage
- falls erforderlich: Deutschkurs (2, 4 oder 6 Monate) vor Beginn des Forschungsaufenthaltes in Deutschland; über eine Teilnahme und die Dauer entscheidet der DAAD je nach Deutschkenntnissen und Vorhaben. Wenn ein Sprachkursstipendium gewährt wird und die Arbeitssprache am Gastinstitut Deutsch ist, ist die Teilnahme verpflichtend.
- Zuschuss zu einem selbst gewählten Deutschkurs während des Stipendiums
- Erstattung der Gebühr für eine TestDaF- oder DSH-Prüfung, die Sie entweder bereits in Ihrem Heimatland nach Erhalt der Stipendienzusage oder in Deutschland im Laufe Ihrer Förderung ablegen können.
Auswahl
Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige Auswahlkommission von Fachwissenschaftlerinnen und Fachwissenschaftlern.
Die Auswahlkriterien sind:
1. Qualifikation:
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.
Die Auswahlkriterien sind:
1. Qualifikation:
- Studienleistungen (allg. Notendurchschnitt, Notenentwicklung)
- Studienverlauf
- Kenntnisse der Unterrichts- bzw. Arbeitssprache(n)
- ggf. wissenschaftliche Leistungen nach Studienabschluss (z.B. Veröffentlichungen, Vorträge, Konferenzbeiträge)
- Qualität des Forschungsvorhabens sowie der Vorbereitung (Originalität, Aktualität und Relevanz des Vorhabens, Wahl der Gastinstitution und Kontaktaufnahme)
- Durchführbarkeit sowie Konsistenz des Arbeits- und Zeitplans
- Einbettung des Vorhabens in das Gesamtpromotionsvorhaben (inhaltlich/zeitlich), sofern relevant
- Karriereperspektiven: Bedeutung des Forschungsvorhabens und des Deutschlandaufenthalts für die weitere akademische, berufliche und persönliche Entwicklung
- Motivation: fachliche und persönliche Gründe für den Deutschlandaufenthalt, Deutschkenntnisse (sofern abweichend von der Arbeitssprache);
- Außerfachliches Engagement: außerfachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, gesellschaftliches Engagement
Darüber hinaus berücksichtigt die Auswahlkommission in angemessener Weise Aspekte der Chancengerechtigkeit, zu denen Sie im Bewerbungsformular Angaben machen können.
Weitere Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie in den Wichtigen Stipendienhinweisen unter Abschnitt E.