Stipendiendatenbank

Informationen zu den Fördermöglichkeiten des DAAD für Studierende, Graduierte, Promovierte und Hochschullehrende sowie zu Angeboten anderer ausgewählter Förderorganisationen.

Programmziel

Die Stipendien werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) aus Mitteln des European Recovery Program (ERP) gefördert. Sie bieten ausländischen Graduierten der Wirtschaftswissenschaften die Möglichkeit, an deutschen Hochschulen ein Masterstudium im Bereich Wirtschaft zu absolvieren und einen Masterabschluss zu erwerben.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich sehr gut qualifizierte Graduierte, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit einem ersten Abschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer akademischer Grad) im Bereich Wirtschaftswissenschaften abgeschlossen haben.

Was wird gefördert?

Komplettes Masterstudium mit Masterabschluss in Deutschland

Dauer der Förderung

18 - 24 Monate. Es werden 3- oder 4-semestrige Masterstudiengänge gefördert. Für eine Weiterförderung nach dem ersten Studienjahr müssen die bis dahin nachweislich erbrachten Studienleistungen erwarten lassen, dass das Studium in der Regelstudienzeit zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wird.

Stipendienleistungen

  • Monatliches Stipendium in Höhe von 992 Euro
  • Studienbeihilfe in Höhe von 460 Euro pro Jahr
  • Leistungen für die Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung (siehe auch wichtige Stipendienhinweise / Abschnitt F, Punkt 4)
  • Zuschuss zu den Reisekosten
  • Auf Beschluss der Auswahlkommission kann der DAAD vor Beginn des Stipendiums einen zweimonatigen Deutschkurs an einem Spracheninstitut in Deutschland fördern.
  • Weitere Leistungen werden ggfs. auf Antrag gewährt (Familienzuschläge werden nicht gewährt)

Auswahl

Die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten erfolgt durch Auswahlkommissionen in den Heimatländern.

Weitere Informationen

Ist in dem gewünschten Studiengang ein Auslandsaufenthalt vorgeschrieben, kann seine Förderung dann in Betracht kommen, wenn es sich um einen Aufenthalt in einem Drittland (nicht im Heimatland) handelt und seine Dauer maximal 25% der Stipendienlaufzeit beträgt.

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